Häufige Fragen
... und unsere Antworten zum Körperspendenprogramm
Als Körperspender/in kommen nur Personen infrage, die das fünfzigste Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Niederösterreich oder den angrenzenden Bundesländern haben.
Ein/e Körperspender/in muss bereits zu Lebzeiten seinen/ihren Körper der DPU durch eine Letztwillige Verfügung vermacht haben, die Ihnen als Vordruck auf Anfrage zugeschickt wird. Die Letztwillige Verfügung und der Körperspendeausweis müssen unterschrieben und an die DPU zurückgesandt werden. Nach Überweisung des Kostenbeitrags von EUR 1.200,00 erhalten Sie die Bestätigung für den Eingang Ihrer Letztwilligen Verfügung und Ihren Körperspendeausweis. Die Letztwillige Verfügung kann jederzeit von dem/der Körperspender/in widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs der Körperspendenerklärung wird Ihnen der Kostenbeitrag vermindert um eine Bearbeitungspauschale von EUR 200,00 rückerstattet.
Wir können keine Körperspenden mit hochinfektiösen Erkrankungen annehmen, wie z. B. TBC. Weitere Gründe, die zu einer Ablehnung der Körperspende führen können, sind erhebliche anatomische Veränderungen als Folge von Krankheiten oder Unfällen, eine frische Operation, eine in der Gerichtsmedizin oder der Pathologie vorgenommene Leichenöffnung, Suizid oder eine verspätete Benachrichtigung.
Falls es zu einer Übernahme des Leichnams kommt, werden folgende Kosten übernommen:
- Überführung des/der Verstorbenen aus Niederösterreich und Wien (Krankenanstalt, Pflegeeinrichtung)
- Sarg
- Einäscherung
- Urnenbeisetzung und Gebühren für ein Gedenkgrab am Friedhof Krems-Stein. Bei Urnen-Überführungen in private Grabstätten werden die Kosten von der DPU übernommen.
Folgende Kosten werden den Angehörigen in Rechnung gestellt:
- amtliche Gebühren (Ausstellung der Sterbeurkunde, Totenbeschau bzw. Krankenhausgebühren)
- eigenständig organisierte Überführungen ohne Absprache mit der DPU
- vorübergehende Aufbewahrung des Leichnams an Wochenenden oder an Feiertagen vor der Überführung in unser Institut
- Überführungskosten außerhalb von Niederösterreich und Wien bzw. Zusatzkosten bei Hausabholungen und Wochenendzuschläge
Wir behalten uns vor, die finanziellen Regelungen – abhängig von der Entwicklung der Bestattungskosten – zu ändern. Wir werden Sie natürlich von eventuellen Änderungen in Kenntnis setzen.
Im Rahmen des Körperspendenprogramms werden die Richtlinien der europäischen Datenschutzgrundverordnung eingehalten. Es werden rein persönliche Kontaktdaten und jene von Angehörigen gespeichert und verarbeitet, jedoch keine sensiblen Gesundheitsdaten.
Im Todesfall ist die DPU unter der Telefonnummer 02266/63453 durch Angehörige, die Krankenanstalt, das Pflegeheim oder den Hausarzt schnellstmöglich zu benachrichtigen. Diese Nummer ist 24h erreichbar. Wird von dieser Regelung vonseiten der Angehörigen abgewichen, werden keinerlei Überführungskosten vonseiten der DPU getragen.
Nach Feststellung des Todes durch einen Arzt wird der Totenbeschauschein ausgestellt und die Danube Private University informiert. Nach Abgleich der Daten veranlassen die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Institutes die Überführung des Körpers durch ein Bestattungsunternehmen an die DPU. Nach Abschluss aller notwendigen Formalitäten wird der Körper chemisch konserviert, sodass er in der anatomischen Lehre, der ärztlichen Weiterbildung oder der medizinischen Wissenschaft verwendet werden kann.
Beispiele für die Verwendung des Körpers sind:
– Einsatz im Präparierkurs für Studierende der Humanmedizin, um detaillierte Kenntnisse zum Aufbau und zur Funktion des menschlichen
Körpers zu vermitteln.
– Einsatz bei Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung, um z. B. neue Operationstechniken zu erlernen oder zu verbessern.
– Wissenschaftliche Untersuchungen an Organen in Zusammenhang mit aktuellen medizinischen Forschungsfragen.
Die Verweildauer eines Körpers am Institut beträgt in der Regel ca. drei Jahre. Der Zeitraum kann vorab nicht genau benannt werden, da unterschiedliche Körperregionen zu verschiedenen Zeitpunkten Verwendung finden. Unser erklärtes Ziel ist es, möglichst alle Körperregionen einem sinnvollen Einsatz zuzuführen.
Schlussendlich wird der Körper in der Feuerbestattung Danubia kremiert.
- Sie können sich für eine Urnenbeisetzung in der Grabstätte der Danube Private University auf dem Friedhof Krems-Stein entscheiden. Die Urnen werden im Rahmen einer Gedenkfeier beigesetzt, die einmal jährlich in Anwesenheit von Angehörigen stattfindet. Angehörige und Freunde der Verstorbenen werden auf Wunsch rechtzeitig von der Gedenkfeier und Urnenbeisetzung in Kenntnis gesetzt.
- Sie können sich für eine Urnenbeisetzung in einer eigenen Grabstätte entscheiden.
In beiden Fällen ist zu berücksichtigen, dass für die Untersuchungen eine Einbalsamierung des Leichnams erforderlich ist und die medizinischen Studien normalerweise ein Jahr dauern, sodass zwischen dem Tod und der Beisetzung bis zu 3 Jahre vergehen können.
Es besteht die Möglichkeit einer Verabschiedung unmittelbar nach Eintritt des Todes in der Aufbahrungshalle am Friedhof Krems. Dieser Wunsch ist unmittelbar nach Verständigung vom Ableben des/der Körperspender/in zu nennen und wird den Angehörigen in Rechnung gestellt.
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